Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Miete einer Fotobox

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Miete einer Fotobox
Stand 03/19

§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Fotografen Paul Hamm GmbH (in der Folge kurz: Vermieter) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz: AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt dessen Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Vertragserfüllungshandlungen des Vermieters gelten daher nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

§ 2 Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist die Fotobox sowie das für ihren Betrieb notwendige Zubehör und allfälliger Verbrauchsmaterialien, mit Ausnahme der vom Mieter beizustellenden Anschlüsse.

§ 3 Vertragsabschluss
1.    Nach Zugang einer Anfrage unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein in Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. Der Vertrag kommt nach Unterfertigung des Vertragsanbotes durch den Mieter mit Übermittlung (per Brief, per Fax, per E-Mail) an den Vermieter zustande. Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich der Vertrag maßgebend.
2.    Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (zB mündlich, per E-Mail) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§ 4 Mietdauer
1.    Die Mietzeit beginnt mit Anlieferung des Mietgegenstandes beim Mieter bzw an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort und endet mit Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter.
2.    Sollte die Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten dem Vermieter daraus entstehenden Schaden (zB frustrierte Aufwendungen, entgangener Gewinn) zu ersetzen.
3.    Im Falle einer Selbstabholung des Mietgegenstandes beim Vermieter durch den Mieter beginnt die Mietzeit mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und endet mit Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter.

§ 5 Inbetriebnahme
Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Inbetriebnahme und Installation allenfalls notwendiger Software des Mietgegenstands sowie eine kurze Einschulung des Mieters durch den Vermieter oder einen Mitarbeiter des Vermieters.
 
§ 6 Betrieb des Mietgegenstandes
1.    Der Mieter ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für den Betrieb des Mietgegenstandes, insbesondere die notwendige Energieversorgung andauernd aufrecht zu erhalten.
2.    Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und für seine ordnungsgemäße Bedienung Sorge zu tragen, insbesondere den Mietgegenstand vor Umfallen oder Kontakt mit Flüssigkeiten aller Art zu schützen. Der Mietgegenstand ist ausschließlich zu Zwecken des Fotografierens zu verwenden.
3.    Der Mieter verpflichtet sich, technische Störungen des Mietgegenstandes oder sonstige schädigende Ereignisse den Mietgegenstand betreffend (zB Beschädigung, Diebstahl) unverzüglich dem Vermieter zu melden.
4.    Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand zu öffnen und in die Konfiguration des Mietgegenstandes einzugreifen.
5.    Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht zulässig.
6.    Der Mietgegenstand darf ausschließlich an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort betrieben werden.

§ 7 Entgelt
Der Mieter hat für die Überlassung des Mietgegenstandes und sonstige vom Vermieter erbrachte  Leistungen die Entgelte gemäß Vertrag/Vereinbarung zu entrichten.


§ 8 Haftung
1.    Der Mieter haftet dem Vermieter für den Ersatz aller Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Bedienung des Mietgegenstandes durch den Mieter selbst oder Dritte verursacht werden. Unter nicht ordnungsgemäßer Bedienung ist auch jede – wie auch immer geartete – Änderung der Installation des Mietgegenstandes zu verstehen. Als Schaden ist jedenfalls der Zeitwert des Mietgegenstandes zuzüglich der dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen.
2.    Der Vermieter haftet dem Mieter nur für den Ersatz von Schäden, die er selbst oder Mitarbeiter des Vermieters durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Ersatzanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter bei grob fahrlässiger Schadensverursachung betraglich auf maximal das zweifache Mietengelt pro Schadensfall begrenzt ist, sofern dies nicht gesetz- oder sittenwidrig ist. Diese Beschränkungen des Ersatzanspruches gelten nicht für Personenschäden.
 
§ 9 Versicherung
Falls Anlieferung und/oder Abholung durch den Vermieter, ist der Mietgegenstand transportversichert. Im Falle eines vom Mieter zu vertretenden Schadens, verpflichtet sich der Mieter, den von der Versicherung für die Behebung dieses Schadens vorgeschriebenen Selbstbehalt an den Vermieter zu leisten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vermieters bleiben davon - unter Berücksichtigung der Regelungen gemäß § 9 - unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht
1.    Sofern der Mieter Verbraucher iSd § 1 KSchG ist, ist er berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Mieter hat den Vermieter mit eindeutiger Erklärung (zB Brief, E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
2.    Die Frist beginnt nach Erhalt der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters, welchen durch diese AGB nachgekommen wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Widerruf ist dabei zu richten an:
Paul Hamm GmbH, Hauptstr. 7, 4040 Linz
Mail: fotostudio@paul-hamm.at
3.    Widerruft der Mieter den Vertrag fristgemäß, hat der Vermieter alle Entgelte, die er vom Mieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Erhalts des Widerrufs
retour zu geben.
4.    Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin.

§ 11 Rücktrittsrecht
1.    Der Mieter ist auch nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist mit eindeutiger Erklärung (zB Brief, E-Mail) über den Rücktritt zu informieren. In diesem Fall hat der Mieter eine Stornogebühr wie folgt zu leisten:
  ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % Stornokosten vom Auftragswert
2.    Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag - ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes - zu kündigen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter das gesamte bereits erhaltene Entgelt zu erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters werden ausgeschlossen.
3.    Sollte der Mieter trotz Mahnung und Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sein, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, ein Entgelt gemäß den Stornobedingungen (§12.1.) an den Vermieter zu leisten.

§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz
1.    Dem Vermieter stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers an sämtlichen mit dem Mietgegenstand angefertigten digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und
 
Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Vermieter überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht, das auch die Weitergabe an Dritte, die den Mietgegenstand während der Mietdauer nutzen, umfasst, für die im Rahmen dieses Vertrages mit dem Mietgegenstand angefertigten Fotos. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Auftraggeber gestattet. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Entgelts durch den Mieter über.
2.    Die digitalen Aufzeichnungen verbleiben beim Vermieter. Der Vermieter wird dem Mieter alle angefertigten Fotos digital auf DVD/CD-Rom oder per elektronischem Versand (Email, Wetransfer oder ähnliches) zur Verfügung stellen.

3.    Eine Löschung der digitalen Aufzeichnungen erfolgt nach freiem Ermessen des Vermieters, Der Vermieter ist nicht zur Speicherung oder zur Aufbewahrung verpflichtet. Eine Herausgabe an den Mieter erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Mieter herauszugeben, wenn dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.    Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Mietvertrages erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
5.    Unter einem erklärt der Auftragnehmer sowie mit seinem Einverständnis tätige Dritte, dass sämtliche Bildaufnahmen zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt – insbesondere zu Werbezwecken – in Medien jeglicher Form veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet und vermietet sowie digitalisiert, elektronisch gespeichert und verändert werden dürfen. Dies erfolgt insbesondere ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, Erzeugnisse, Unternehmen oder Werbemittel. Weiters, dass aus der Zurverfügungstellung und Veröffentlichung oder sonstiger Nutzung des Bildmaterials keinerlei Honoraransprüche gegen den Vermieter oder sonstige Dritte geltend machen werden. Die gegenständliche Erklärung ist unwiderruflich und unbefristet. Auf eine Anfechtung dieser Erklärung aus welchem Rechtsgrund auch immer wird verzichtet.

§ 13 Allgemeines
1.    Als ausschließlicher Gerichtsstand wird bei Mietverträgen mit Unternehmern iSd § 1 KSchG die Zuständigkeit des für Linz, sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Bei Verträgen mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
2.    Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung des österreichischen Rechts mit Ausnahme der Verweisnormen des Internationalen Privatrechtes (IPRG, EVÜ) und des UN-Kaufrechtes.


 

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